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Kuckuckskinder
In letzter Zeit mehren sich wieder Stimmen, die anmerken, dass Männer in Fragen der Unterhaltspflicht, besonders nach Scheidungen, schwer benachteiligt sind (z.B. in einer der letzten Spiegel-Ausgaben). Und wenn man schon zahlen muss, dann wenigstens auch nur für das eigene Kind. Immer mehr Väter greifen daher zu Gentests, welche sie heimlich anfertigen lassen. Die entsprechenden Kits sind in der Apotheke für etwa 400 EUR zu haben.

Und in 25% der getesteten Fälle (und in geschätzt 10% aller Kinder) ist das Kind dann auch tatsächlich nicht von dem vermeintlichen Erzeuger. Das erzeugt natürlich Stress in der Familie. Sorgt aber auch für Klarheit. So mancher Vater fällt da aus allen Wolken.

Das Justizministerium, in Form von Frau Zypries, will diese heimlichen Gentests zur Vaterschaftsbestimmung verbieten lassen. Um 'Rechtssicherheit' zu schaffen. Nee, is klar. Die Entnahme eines datenschutzrechtlich relevanten Datenträgers, wie z.B. einer Speichelprobe des Kindes, darf nicht ohne Einstimmung des Erziehungsberechtigten (in 90%+ der Fälle also die Mutter) geschehen, weil "die schutzwürdigen Interessen der Referenzpersonen" verletzt werden. Nun hat allerdings auch der Rechtsanwalt Manfred Plautz Recht, wenn er anmerkt, dass auch eine untergeschobene Vaterschaft ein tiefer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen sei.

Und wenn ich dann Argumente höre, "dass das Recht eines Kindes auf eine Familie schwerer wiegt als die Gewissheit eines Mannes" (Leitartikel in der SZ) bekomme ich das Kotzen. Immerhin besagt Strafgesetzbuch-Paragraf 169, wer ein Kind unterschiebt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft und schon der Versuch ist strafbar. Das Gesetzesvorhaben sieht also eher nach Täterschutz aus.

Sicher, die einen sagen, dem "Kind und der Ehe schade die Aufdeckung des Betrugs in der Regel mehr als der Betrug selbst" andererseits sagen Psychologen aber auch, dass gerade das Leben durch den Betrug durch die Mutter eine erhebliche Balastung entsteht, besonders für die Mutter.

No shit, Sherlock, wer hätte das gedacht.

Was mich vollends auf die Palme bringt, ist allerdings eine Entscheidung, dass der Nicht-Vater, der jahrelang Tausende von EUR an Alimenten in ein fremdes Kind investiert hat, nicht einmal die betrügerische Mutter in Regreß nehmen kann, sondern nur den tatsächlichen Vater. Dies aber kann nur geschehen, wenn die Mutter wiederum dessen Namen auch preisgibt, was sie natürlich verweigern kann.

Das ist tatsächlich der Gipfel an der Sache.

<Quelle: u.a. Spiegel Online>
 

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