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Wie bereits vor einiger Zeit (4 Monate schon? wow...) angemerkt, ist es Betrug, also eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit, wenn man beim Bafög schummelt, d.h. sich geldliche Leistungen durch Falschangabe der Vermögensverhältnisse quasi erschleicht.

Das Thema wird z.Zt. (gestern im Fernsehen und heute in Spiegel Online) wieder vermehrt aufgegriffen, anscheinend gibt es immer mehr diesbezügliche Prozesse (die anscheinend alle von den Studierenden verloren werden).

Insbesondere Juristen und Lehrer haben es als Vorbestrafte eben schwer, nach dem Studium Fuss zu fassen. Der Staatsdienst steht nicht so auf Vorbestrafte in den Schulen und die Anwaltskammer hat sie auch nicht gern. Was mich dabei wundert ist noch immer das Unverständnis, das gerade unter den betroffenen Jura-Studenten zu herrschen scheint. Gerade die müssten es ja nun besser wissen...
 

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