Was soll die Aufregung?
Mal zum Mitschreiben: Wer keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld hat, bekommt das sog. Arbeitslosengeld II (ALG2) (zusammengelegt aus den bisherigen Teilen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe).
Das Vermögen des Antragsstellers wird in die Berechnung einbezogen (wie bereits heute bei der Sozialhilfe), dies beinhaltet das Vermögen des Haushaltes.
Wo genau ist das Problem?
Thema Vermögensaufbrauch:
Hilfe, meine Altersvorsorge ist weg! No shit, sherlock. Wer Vermögen besitzt (also jenseits von 200 € pro Lebensjahr, mind. 4.100, max. 13.000 Euro) ist nicht bedürftig und hat keinen Anspruch auf ALG2. Eine Verlagerung des Vermögens auf die Zukunft (Versicherung als Rente) stellt ebenso ein Schlupfloch dar, wie die Verlagerung auf Kinder (s.u.), damit eine Umgehung des Bedürftigkeitsprinzips. Würde das Vermögen nicht mit einbezogen, so wäre dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet: Firmen könnten hohe Renten-Versicherungen auf Mitarbeiter anlegen und sie dann entlassen. Der Staat zahlt brav Unterstützung und die Rente ist trotzdem sicher. Das ist Missbrauch des Solidarprinzips der Rente und auch daher wurde das Schlupfloch geschlossen. Zudem gibt es eine Möglichkeit, den Freibetrag zu verdoppeln.
Thema Krankenversicherung:
Wer Vermögen hat und dieses erst noch aufbrauchen muss, bevor er ALG2 Anspruch hat, muss seine Krankenversicherung selbst bezahlen.
Ja, klar, ist doch logisch. Der Anspruch darauf, dass der Staat die Krankenversicherung zahlt, besteht ja eben gerade nur dann, wenn man Anspruch auf ALG2 hat. Hat man den nicht, dann zahlt das Amt natürlich keine Krankenversicherung und man zahlt sie selber. Wo ist das Problem? Auch hier greift das Grundprinzip wieder: Hilfe geht an Bedürftige - wer Vermögen hat, ist nicht bedürftig, bekommt also diese Hilfe nicht. Sobald das Vermögen (nicht restlos, s.o.) aufgebraucht ist, besteht der Anspruch auf ALG2 und man bekommt Hilfe. Das System funktioniert.
Und jetzt auch noch die Diskussion über die Kinder-Sparbücher:
Natürlich zählt das Vermögen der im Haushalt lebenden, minderjährigen Kinder zu dem Vermögen des Haushaltes dazu. Da ändert sich aber auch gar nichts im Vergleich zur derzeit existierenden Sozialhilfe. Was soll also der Aufschrei? Da ist nix neues dran. Ausserdem wird damit die Lücke gestopft, dass Eltern ihr Geld auf die Kinder verteilen, somit die Bedürftigkeitsschwelle erreichen und dann Leistungen in Anspruch nehmen. Das ist ja nicht Sinn der Sache, daher wurde dieses Schlupfloch nicht zugelassen.
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Unerträglich ist tatsächlich die Posse um den fehlenden Monat. Dass die Regierung da so elend rumeiert ist wirklich peinlich. Wer Ende Dezember Geld bekommen hat, ist im Januar noch nicht wieder bedürftig, da bislang Sozialhilfeempfänger ihr Geld am Monatsanfang im Voraus und Arbeitslosenhilfeempfänger ihr Geld am Monatsende rückwirkend erhalten hätten. Nun ist ALG2 die Zusammenlegung der beiden Beihilfen. Es ist entsetzlich, wie unflexibel sich da alle Beteiligten anstellen.
Erstens hätte man bereits im Vorfeld eine Harmonisierung der Auszahlungen erreichen können, es ist ja nicht so, dass die Änderung über Nacht passiert ist. Und Zweitens lässt sich das auch einfach von Fall zu Fall regeln - es ist ja bekannt, wer z.Zt. Sozialhilfe und wer Arbeitslosenhilfe bekommt. Bisherige Sozialhilfeempfänger bekämen ALG2 bereits Anfang Januar, bisherige ALG-Empfänger dann Anfang Februar.
Mal zum Mitschreiben: Wer keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld hat, bekommt das sog. Arbeitslosengeld II (ALG2) (zusammengelegt aus den bisherigen Teilen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe).
Das Vermögen des Antragsstellers wird in die Berechnung einbezogen (wie bereits heute bei der Sozialhilfe), dies beinhaltet das Vermögen des Haushaltes.
Wo genau ist das Problem?
Thema Vermögensaufbrauch:
Hilfe, meine Altersvorsorge ist weg! No shit, sherlock. Wer Vermögen besitzt (also jenseits von 200 € pro Lebensjahr, mind. 4.100, max. 13.000 Euro) ist nicht bedürftig und hat keinen Anspruch auf ALG2. Eine Verlagerung des Vermögens auf die Zukunft (Versicherung als Rente) stellt ebenso ein Schlupfloch dar, wie die Verlagerung auf Kinder (s.u.), damit eine Umgehung des Bedürftigkeitsprinzips. Würde das Vermögen nicht mit einbezogen, so wäre dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet: Firmen könnten hohe Renten-Versicherungen auf Mitarbeiter anlegen und sie dann entlassen. Der Staat zahlt brav Unterstützung und die Rente ist trotzdem sicher. Das ist Missbrauch des Solidarprinzips der Rente und auch daher wurde das Schlupfloch geschlossen. Zudem gibt es eine Möglichkeit, den Freibetrag zu verdoppeln.
Thema Krankenversicherung:
Wer Vermögen hat und dieses erst noch aufbrauchen muss, bevor er ALG2 Anspruch hat, muss seine Krankenversicherung selbst bezahlen.
Ja, klar, ist doch logisch. Der Anspruch darauf, dass der Staat die Krankenversicherung zahlt, besteht ja eben gerade nur dann, wenn man Anspruch auf ALG2 hat. Hat man den nicht, dann zahlt das Amt natürlich keine Krankenversicherung und man zahlt sie selber. Wo ist das Problem? Auch hier greift das Grundprinzip wieder: Hilfe geht an Bedürftige - wer Vermögen hat, ist nicht bedürftig, bekommt also diese Hilfe nicht. Sobald das Vermögen (nicht restlos, s.o.) aufgebraucht ist, besteht der Anspruch auf ALG2 und man bekommt Hilfe. Das System funktioniert.
Und jetzt auch noch die Diskussion über die Kinder-Sparbücher:
Natürlich zählt das Vermögen der im Haushalt lebenden, minderjährigen Kinder zu dem Vermögen des Haushaltes dazu. Da ändert sich aber auch gar nichts im Vergleich zur derzeit existierenden Sozialhilfe. Was soll also der Aufschrei? Da ist nix neues dran. Ausserdem wird damit die Lücke gestopft, dass Eltern ihr Geld auf die Kinder verteilen, somit die Bedürftigkeitsschwelle erreichen und dann Leistungen in Anspruch nehmen. Das ist ja nicht Sinn der Sache, daher wurde dieses Schlupfloch nicht zugelassen.
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Unerträglich ist tatsächlich die Posse um den fehlenden Monat. Dass die Regierung da so elend rumeiert ist wirklich peinlich. Wer Ende Dezember Geld bekommen hat, ist im Januar noch nicht wieder bedürftig, da bislang Sozialhilfeempfänger ihr Geld am Monatsanfang im Voraus und Arbeitslosenhilfeempfänger ihr Geld am Monatsende rückwirkend erhalten hätten. Nun ist ALG2 die Zusammenlegung der beiden Beihilfen. Es ist entsetzlich, wie unflexibel sich da alle Beteiligten anstellen.
Erstens hätte man bereits im Vorfeld eine Harmonisierung der Auszahlungen erreichen können, es ist ja nicht so, dass die Änderung über Nacht passiert ist. Und Zweitens lässt sich das auch einfach von Fall zu Fall regeln - es ist ja bekannt, wer z.Zt. Sozialhilfe und wer Arbeitslosenhilfe bekommt. Bisherige Sozialhilfeempfänger bekämen ALG2 bereits Anfang Januar, bisherige ALG-Empfänger dann Anfang Februar.