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Unglaubliches
Das der deutsche Durchschnittsjurist vom Internet nicht gerade umfassende Kenntnisse besitzt, ist ja inzwischen allgemein bekannt. Aber wie hart das tatsächlich ist, zeigt die Seite DAUFAQ auf der aus der juristischen Literatur und ganz besonders aus echten Urteilen zitiert wird.

Beispiel:
F: Wie verbreiten geschickte Täter Viren?
A: Es antwortet Müller / Wabnitz / Janovsky, Wirtschaftskrimininalität, 4. Auflage, 1997, Kap. 3, Rdn. 17:
Ein geschickter Täter kann nicht nur den Rechner der jeweiligen Firma dadurch verseuchen, dass er den Virus auf den Rechner selbst programmiert; es genügt vielmehr schon, "infizierte" Disketten in den Rechner einzubringen.


Nein, sowas. Er muss den Virus nicht auf genau den Rechner programmieren? Unglaublich. Wer hätte das gedacht.
 

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